Hier erwartet Sie Aktuelles aus unseren Tätigkeitsbereichen Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht und Familienrecht.
Arbeitsrecht:
BAG: Änderung der Rechtsprechung 3-wöchige Klagefrist gilt auch bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der 6-monatigen Wartezeit
Die 3-wöchige Klagefrist des § 4 KSchG gilt gemäß Urteil des BAG vom 28.06.2007 (6 AZR 873/06) auch für die außerordentliche Arbeitgeberkündigung eines Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der 6-monatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG.
Familienrecht:
Befristung des nachehelichen Auftstockungsunterhaltes
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt zeitlich befristet werden darf.
Baurecht:
Arglistig verschwiegener Mangel und Organisationsverschulden
Die Anwendung der Grundsätze des arglistigen Verschweigens muss auf solche Gewerke beschränkt bleiben, bei deren Fehlen oder Mangel die Funktionsfähigkeit aufgehoben oder wesentlich eingeschränkt ist.
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