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BAG: Änderung der Rechtsprechung – 3-wöchige Klagefrist gilt auch bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der 6-monatigen Wartezeit

Die 3-wöchige Klagefrist des § 4 KSchG gilt gemäß Urteil des BAG vom 28.06.2007 (6 AZR 873/06) auch für die außerordentliche Arbeitgeberkündigung eines Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der 6-monatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG. ...weiterlesen

LAG Hamm: Bei der Prüfung einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit sind auch die Arbeitsplätze einzubeziehen, die mit Leiharbeitnehmern besetzt sind.

Die Klägerin wendet sich gegen eine aus betrieblichen Gründen ausgesprochene Kündigung vom 29.03.2006 zum 31.05.2006. ...weiterlesen

BAG: § 90 Abs. 2 a SGB IX gilt nicht nur für schwerbehinderte Menschen, sondern auch für ihnen nach § 86 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen

Das BAG hat in seinem Urteil vom 01.03.2007 (2 AZR 207/06) entschieden, dass gleichgestellte behinderte Menschen nur dann den besonderen Kündigungsschutz nach § 85 SGB IX genießen, wenn sie bezogen auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ihren Gleichstellungsantrag mindestens drei Wochen vorher gestellt haben. ...weiterlesen

BAG: Krankheitsbedingte Kündigung – Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX kein bloßer „Programmsatz“

Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus krankheitsbedingten Gründen, ohne zuvor das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt zu haben, so führt dies nicht ohne weiteres zur Unwirksamkeit der Kündigung. ...weiterlesen

Unterrichtungsanspruch, Einblicksrecht und Mitbestimmungsrecht des
Betriebsrates bei außertariflichen Sonderzulagen

Der Arbeitgeber gewährte seit 2 Jahren einer Vielzahl von Arbeitnehmern eine Sonderzahlung. Zu diesem Zweck wurde den Abteilungsleitern ein entsprechendes Budget zur Verfügung gestellt. ...weiterlesen

Auskunftsrecht des Betriebsrates hinsichtlich der Einführung einer
leistungsabhängigen Bezahlung nach Zielvereinbarung

Den Vertriebsmitarbeitern eines Unternehmens war jeweils ein bestimmtes Gebiet zugewiesen und der zu erreichende Umsatz in einer Zielvereinbarung mit dem Arbeitgeber festgelegt worden. ...weiterlesen

Gewerkschaften dürfen zu Streiks für einen tariflichen Firmensozialplan aufrufen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG 24.04.2007, 1 AZR 252/06) musste über die Klage eines Arbeitgeberverbandes gegen eine Gewerkschaft auf Unterlassung von Streikaufrufen in dem Betrieb eines Mitgliedsunternehmens des Arbeitgeberverbandes entscheiden.
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Änderung der Rechtsprechung: Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen „Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung“

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Klarstellung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes - Neues zur Übergangsregelung beim Schwellenwert

Vor dem 01.01.2004 eingestellte Arbeitnehmer können bei Absinken ihrer Zahl auf fünf oder weniger ihren Kündigungsschutz verlieren (BAG 21.09.2006, Az.: 2 AZR 840/05).
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Bundesarbeitsgericht gibt "DOMINO-Theorie" bei Kündigung auf / Sozialauswahl für Arbeitgeber künftig einfacher

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer brandneuen Entscheidung vom 09.11.2006 (Az.: 2 AZR 812/05) seine bisherige Rechtsprechung, wonach bei einem betriebsbedingten Stellenabbau alle Kündigungen unwirksam sind, wenn der Arbeitgeber die soziale Schutzbedürftigkeit der Arbeitnehmer anhand eines Punktesystems bewertet hat und ihm bei nur einem Arbeitnehmer ein Fehler unterlaufen ist ("DOMINO-Theorie"), aufgegeben. Von einem solchen Fehler kann ab jetzt nur der gekündigte Arbeitnehmer profitieren, der bisher auf dem letzten Platz der Kündigungsrangliste gestanden hat.
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Lebensalter-Befristung ist nicht mehr zulässig

Die in Deutschland geltende Vorschrift des § 14 Abs. 3 S. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBefG), nach der ältere Arbeitnehmer über 52 Jahre ohne sachlichen Grund befristet beschäftigt werden dürfen, verstößt gegen das EU-Diskriminierungsverbot und darf nicht angewandt werden....weiterlesen

Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Wiedereingliederungsmanagement

Weil Krankheit zu den wichtigsten Beschäftigungshindernissen zählt, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.05.2004 den § 84 Abs. 2 SGB IX neu gefasst:
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