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Familie und Erben – die eigene Zukunft sichern

In Deutschland werden immer mehr Ehen geschieden. Familiäre Konflikte sollten möglichst durch eine einvernehmliche Lösung beigelegt werden. Deshalb liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit zunächst in außergerichtlichen Verhandlungen.

Rechtsanwalt Peter d’Oleire bringt seine Kompetenz sowohl als Fachanwalt für Familienrecht als auch im Erbrecht seit mehr als 15 Jahren in gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen ein.

Ferner berät er vorsorgend beim Abschluss von Eheverträgen (Unterhalt, Gütertrennung, erbrechtliche Gestaltungen) sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, auch bei nichtehelichen und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.

Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.


Spezialgebiete von Rechtsanwalt d'Oleire

- Familienrecht
- Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Güterrecht
- Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen
- Erbrecht (Erbverträge, Erbfolgeregelungen, Testamente)
- WEG-Recht (Wohneigentum)
- Verkehrsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Strafrecht
- Bankrecht, Anlegerschutz

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